Leistungen
In unserer Praxis bieten wir eine umfassende medizinische Betreuung für Kinder und Jugendliche vom Neugeborenenalter bis zum 18. Lebensjahr. Neben der Behandlung akuter und chronischer Erkrankungen legen wir großen Wert auf Vorsorge, individuelle Beratung und eine vertrauensvolle Begleitung von Familien.
Kinder- und Jugendmedizin
Wir betreuen Frühgeborene, Säuglinge, Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr bei akuten und chronischen Erkrankungen und begleiten sie medizinisch über alle Entwicklungsphasen hinweg.
Vorsorgeuntersuchungen (U2–J2)
Wir führen alle Vorsorgeuntersuchungen vom Neugeborenen- bis ins Jugendalter durch. Auf Wunsch bieten wir die U2 auch im häuslichen Umfeld an und beraten Sie zu möglichen Kostenübernahmen.
Impfungen
Wir impfen nach den aktuellen Empfehlungen der STIKO – auf Wunsch auch Erwachsene. Bestimmte Reiseimpfungen sind möglich; viele Krankenkassen erstatten die Kosten anteilig.
Sozialpädiatrie / Entwicklungsberatung
Wir beraten Sie umfassend bei Fragen zur kindlichen Entwicklung, bei Verhaltensauffälligkeiten sowie zu Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten.
Laboruntersuchungen
Laboruntersuchungen und Blutentnahmen führen wir ausschließlich nach vorheriger Rücksprache und medizinischer Indikation durch.
Allergiediagnostik und -therapie
Zur sicheren Abklärung von Allergien bieten wir sowohl Blutuntersuchungen als auch Haut-Pricktests an und beraten Sie zu geeigneten Therapien.
Hyposensibilisierung
Bei nachgewiesener Pollen- oder Hausstauballergie ist die Hyposensibilisierung die einzige ursächliche Therapieform. Wir begleiten Sie dabei ausführlich und individuell.
Seh- und Hörtests
Wir führen altersgerechte Screening-Untersuchungen zur Überprüfung des Seh- und Hörvermögens ab etwa vier Jahren durch.
Lungenfunktionsdiagnostik
Ab einem Alter von etwa 5–6 Jahren bieten wir Lungenfunktionsuntersuchungen mittels Atemflussmessung an.
EKG
Zur Abklärung von Herzrhythmusstörungen und weiteren Fragestellungen zeichnen wir die elektrische Aktivität des Herzens mittels EKG auf.



Hinweise
Kostenübernahme
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen alle medizinisch notwendigen Leistungen. Einige Untersuchungen gehören jedoch nicht zum Leistungsumfang der Krankenkassen und werden als individuelle Gesundheitsleistungen nach GOÄ abgerechnet. Über mögliche Kosten informieren wir Sie selbstverständlich vorab transparent.
Leistungen zu Lasten der Kasse
Nicht medizinisch notwendige Leistungen dürfen nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden. Dazu zählen unter anderem Leistungen im Zusammenhang mit der Haus- und Reiseapotheke.
Einwilligung ab 14 Jahren
Für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr benötigen wir für bestimmte Untersuchungen und Maßnahmen eine schriftliche Einwilligung.
[Link zum Einwilligungsformular]
Versicherungskarte
Bitte bringen Sie zu Beginn jedes Quartals Ihre Versicherungskarte mit. Viele Leistungen – zum Beispiel das E-Rezept – sind nur möglich, wenn die Karte im aktuellen Quartal eingelesen wurde.


