FAQ

Allgemeines

Wir begleiten Kinder und Jugendliche vom Neugeborenenalter bis zum 18. Lebensjahr. In Ausnahmefällen auch darüber hinaus, wenn eine kontinuierliche Behandlung sinnvoll ist.
Für die meisten Vorstellungen nicht.
Für einige spezielle Untersuchungen oder Fachstellen (z. B. SPZ, KJP, Physiotherapie) kann eine Überweisung sinnvoll sein — wir beraten Sie dazu.

Telefonisch unter: 0 51 36 – 20 81
Per E-Mail für organisatorische Anliegen: kontakt@praxis-eckbrett.de
Bitte beachten: Keine medizinischen Beratungen per Mail.

Termine + Praxisablauf

Termine erhalten Sie telefonisch oder über unser Online-Buchungssystem (sobald verfügbar).
Online-Buchung: [PLATZHALTER Link]

Ja, für akute Erkrankungen bieten wir tägliche Kurztermine an.
Bitte beachten: Diese Termine sind knapp bemessen und dienen ausschließlich der akuten Fragestellung. Bitte vereinbaren Sie diese Termine telefonisch.

Bitte rufen Sie kurz an oder nutzen Sie die Akuttermine online (wenn freigeschaltet).
Bei hohem Patientenaufkommen kann es zu Wartezeiten kommen — wir geben unser Bestes, alle Kinder zeitnah zu versorgen.
Bei Akutterminen leider nicht.
Bei Vorsorgen oder längeren Gesprächsterminen versuchen wir, Ihre Anliegen mit abzudecken — am besten nennen Sie diese bereits bei der Terminvereinbarung.
  • U-Heft
  • Impfausweis
  • Handtuch fürU2-U6
  • ggf. vorab ausgefüllte Fragebögen (Downloads)
Um Ansteckungen zu vermeiden. Bitte folgen Sie der Beschilderung oder den Anweisungen des Teams.

Rezepte, Überweisungen, Bescheinigungen

Wir stellen Rezepte (wenn möglich) als E-Rezept aus.
Wichtig: Die Versicherungskarte muss im aktuellen Quartal eingelesen sein.
In der Regel sofort, bei online Bestellung ab Ende der jeweiligen Sprechstunde.
Bitte melden Sie sich telefonisch oder per Mail.
Die Bescheinigung liegt spätestens am nächsten Werktag bereit.
Ja. Diese werden nach GOÄ privat in Rechnung gestellt.

Impfungen

Wir impfen nach den Empfehlungen der STIKO.
Impfungen für Eltern und Reiseimpfungen sind nach Absprache ebenfalls möglich.
Ja, wir bieten regelmäßig kurze, gezielte Impftermine an — besonders für Säuglinge und Kleinkinder.

Labor + Diagnostik

Blutentnahmen erfolgen nur nach vorheriger Rücksprache und Terminvergabe — möglichst stressarm und altersgerecht.
In der Regel ab einem Alter von etwa 4 Jahren.
Ab ungefähr 5–6 Jahren, wenn die Kinder die Atemmanöver zuverlässig ausführen können.

Sozialpädiatrie / Entwicklung

Bei Fragen zu Entwicklung, Verhalten, Konzentration, Sprache, Lernen, sozialen Schwierigkeiten oder emotionalen Themen.
Bei Unsicherheit lieber einmal zu früh als zu spät.
Je nach Fragestellung. Für komplexere Themen planen wir mehr Zeit ein.
Wir führen eine orientierende Diagnostik durch und beraten umfassend. Für spezialisierte Diagnostik arbeiten wir eng mit Fachstellen zusammen.

Sprechzeiten + Erreichbarkeit

Montag + Dienstag
08:30 – 12:00 Uhr & 15:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag

08:30 – 12:00 Uhr & 15:00 – 17:00 Uhr

Mittwoch + Freitag
08:30 – 12:00 Uhr

Aktuell über die Startseite der Website oder telefonisch.
Wir planen zusätzlich ein digitales Meldesystem für Akutinformationen.
Nur in ausgewählten Situationen, z. B. zur U2 nach individueller Vereinbarung.

Kosten + Versicherung

Alle medizinisch notwendigen Leistungen der Kinder- und Jugendmedizin.
Individuelle Gesundheitsleistungen, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen gehören.
Wir informieren Sie vorab zu Inhalten und Kosten.

Praxisorganisation

Kinder sind nicht planbar, und manche Gespräche dauern länger. Medizinische Akutfälle haben Priorität. Wir versuchen, Wartezeiten gering zu halten.
Bitte kurz anrufen. Wir versuchen eine Lösung zu finden, können aber nicht garantieren, dass der Termin vollständig durchgeführt werden kann.
Ja, selbstverständlich — bitte sagen Sie Bescheid, wenn mehrere Kinder gleichzeitig untersucht werden sollen.

Heilmittel

Heilmittel sind therapeutische Maßnahmen, die die ärztliche Behandlung sinnvoll ergänzen können. Dazu zählen zum Beispiel Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie. Sie kommen zum Einsatz, wenn Kinder in ihrer Entwicklung, Bewegung, Sprache oder Wahrnehmung nicht altersentsprechend entwickelt sind und Unterstützung benötigen.

Ob ein Heilmittel sinnvoll ist, besprechen wir gemeinsam in der Sprechstunde. Grundlage ist immer eine gründliche Untersuchung und Beratung. Wenn wir eine Verordnung ausstellen, erfolgt diese entsprechend den Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen.

Bitte beachten Sie, dass Heilmittel nicht automatisch dauerhaft verordnet werden können. Nach einer bestimmten Anzahl von Behandlungen ist in der Regel eine erneute ärztliche Einschätzung erforderlich. So stellen wir sicher, dass die Therapie weiterhin sinnvoll ist und zum aktuellen Entwicklungsstand Ihres Kindes passt.

Manche Therapien benötigen etwas Vorlaufzeit. Sollte es Schwierigkeiten bei der Terminfindung geben oder Fragen zur Verordnung auftreten, sprechen Sie uns gerne an – wir versuchen gemeinsam eine gute Lösung zu finden.

Wir sind für Hinweise von Erzieher:innen und Lehrkräften sehr dankbar. Sie verbringen viel Zeit mit den Kindern und können Veränderungen oder mögliche Schwierigkeiten oft früh wahrnehmen. Diese Beobachtungen sind für uns eine wertvolle Grundlage.

Ob jedoch tatsächlich eine behandlungsbedürftige Erkrankung oder Entwicklungsstörung vorliegt, muss immer ärztlich geprüft werden. Diese Einschätzung erfolgt durch uns als Kinder- und Jugendärzt:innen und steht immer vor dem Beginn einer Therapie.

Viele vermeintliche „Auffälligkeiten“ zeigen sich bei genauer Betrachtung als Teil einer altersentsprechenden Entwicklung. Die kindliche Entwicklung verläuft selten geradlinig und lässt sich nicht immer direkt mit der Entwicklung anderer Kinder vergleichen. Wenn Sie von einer Betreuungseinrichtung oder Schule auf ein mögliches Defizit hingewiesen werden, bitten wir darum, die Beobachtungen schriftlich festzuhalten. Bringen Sie dieses Schreiben gerne zum Termin in unserer Praxis mit – es hilft uns bei der Einschätzung.

Bitte beachten Sie:
Eine bereits von Eltern initiierte Heilmittelbehandlung können wir nachträglich nicht genehmigen oder verordnen. Dies gilt auch dann, wenn bereits kurzfristig Therapietermine organisiert wurden und „nur noch die Verordnung fehlt“. Vereinbaren Sie daher bitte erst nach unserer ärztlichen Einschätzung einen Termin bei einer Logopädie-, Ergotherapie- oder Physiotherapiepraxis.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Heilmittelverordnungen sehr sorgfältig prüfen müssen. Als verordnende Ärzt:innen haften wir gegenüber den Krankenkassen für die korrekte Indikationsstellung. Liegt keine ausreichende medizinische Begründung vor, dürfen und müssen wir eine Verordnung ablehnen.
Unser Ziel ist es stets, Ihr Kind angemessen, sinnvoll und individuell zu unterstützen – nicht mehr und nicht weniger.

Heilmittel dürfen nur bei Erkrankungen und Störungen der Entwicklung, nicht aber bei „Schwächen“ verordnet werden. Allgemein gehaltene pädagogische Begriffe wie Entwicklungsverzögerung, Wahrnehmungsstörung, Konzentrationsmangel werden von den Krankenkassen nicht als medizinische Diagnosen anerkannt und sind somit auch keine Indikation für die Verordnung eines Heilmittels.

Wir als Kinderärzte haben vollstes Verständnis für den Fördergedanken von Eltern, die ihren Kindern die optimalen Chancen im Leben ermöglichen möchten. Heilmittel sind jedoch keine Förderwerkzeuge sondern Therapien für Störungen und Erkrankungen.