FAQ
Allgemeines
Telefonisch unter: 0 51 36 – 20 81
Per E-Mail für organisatorische Anliegen: kontakt@praxis-eckbrett.de
Bitte beachten: Keine medizinischen Beratungen per Mail.
Termine + Praxisablauf
Ja, für akute Erkrankungen bieten wir tägliche Kurztermine an.
Bitte beachten: Diese Termine sind knapp bemessen und dienen ausschließlich der akuten Fragestellung. Bitte vereinbaren Sie diese Termine telefonisch.
- U-Heft
- Impfausweis
- Handtuch fürU2-U6
- ggf. vorab ausgefüllte Fragebögen (Downloads)
Rezepte, Überweisungen, Bescheinigungen
Impfungen
Labor + Diagnostik
Sozialpädiatrie / Entwicklung
Sprechzeiten + Erreichbarkeit
08:30 – 12:00 Uhr & 15:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag
08:30 – 12:00 Uhr & 15:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch + Freitag
08:30 – 12:00 Uhr
Kosten + Versicherung
Praxisorganisation
Heilmittel
Ob ein Heilmittel sinnvoll ist, besprechen wir gemeinsam in der Sprechstunde. Grundlage ist immer eine gründliche Untersuchung und Beratung. Wenn wir eine Verordnung ausstellen, erfolgt diese entsprechend den Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen.
Bitte beachten Sie, dass Heilmittel nicht automatisch dauerhaft verordnet werden können. Nach einer bestimmten Anzahl von Behandlungen ist in der Regel eine erneute ärztliche Einschätzung erforderlich. So stellen wir sicher, dass die Therapie weiterhin sinnvoll ist und zum aktuellen Entwicklungsstand Ihres Kindes passt.
Manche Therapien benötigen etwas Vorlaufzeit. Sollte es Schwierigkeiten bei der Terminfindung geben oder Fragen zur Verordnung auftreten, sprechen Sie uns gerne an – wir versuchen gemeinsam eine gute Lösung zu finden.
Wir sind für Hinweise von Erzieher:innen und Lehrkräften sehr dankbar. Sie verbringen viel Zeit mit den Kindern und können Veränderungen oder mögliche Schwierigkeiten oft früh wahrnehmen. Diese Beobachtungen sind für uns eine wertvolle Grundlage.
Ob jedoch tatsächlich eine behandlungsbedürftige Erkrankung oder Entwicklungsstörung vorliegt, muss immer ärztlich geprüft werden. Diese Einschätzung erfolgt durch uns als Kinder- und Jugendärzt:innen und steht immer vor dem Beginn einer Therapie.
Viele vermeintliche „Auffälligkeiten“ zeigen sich bei genauer Betrachtung als Teil einer altersentsprechenden Entwicklung. Die kindliche Entwicklung verläuft selten geradlinig und lässt sich nicht immer direkt mit der Entwicklung anderer Kinder vergleichen. Wenn Sie von einer Betreuungseinrichtung oder Schule auf ein mögliches Defizit hingewiesen werden, bitten wir darum, die Beobachtungen schriftlich festzuhalten. Bringen Sie dieses Schreiben gerne zum Termin in unserer Praxis mit – es hilft uns bei der Einschätzung.
Bitte beachten Sie: Eine bereits von Eltern initiierte Heilmittelbehandlung können wir nachträglich nicht genehmigen oder verordnen. Dies gilt auch dann, wenn bereits kurzfristig Therapietermine organisiert wurden und „nur noch die Verordnung fehlt“. Vereinbaren Sie daher bitte erst nach unserer ärztlichen Einschätzung einen Termin bei einer Logopädie-, Ergotherapie- oder Physiotherapiepraxis.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Heilmittelverordnungen sehr sorgfältig prüfen müssen. Als verordnende Ärzt:innen haften wir gegenüber den Krankenkassen für die korrekte Indikationsstellung. Liegt keine ausreichende medizinische Begründung vor, dürfen und müssen wir eine Verordnung ablehnen.
Unser Ziel ist es stets, Ihr Kind angemessen, sinnvoll und individuell zu unterstützen – nicht mehr und nicht weniger.
Heilmittel dürfen nur bei Erkrankungen und Störungen der Entwicklung, nicht aber bei „Schwächen“ verordnet werden. Allgemein gehaltene pädagogische Begriffe wie Entwicklungsverzögerung, Wahrnehmungsstörung, Konzentrationsmangel werden von den Krankenkassen nicht als medizinische Diagnosen anerkannt und sind somit auch keine Indikation für die Verordnung eines Heilmittels.
Wir als Kinderärzte haben vollstes Verständnis für den Fördergedanken von Eltern, die ihren Kindern die optimalen Chancen im Leben ermöglichen möchten. Heilmittel sind jedoch keine Förderwerkzeuge sondern Therapien für Störungen und Erkrankungen.


